Der Mythos der Vereinfachung


Von offizieller Seite wird als eine der positiven Aspekte der EU-Verfassung dessen angebliche Vereinfachung der bisherigen Verträge dargestellt. Dagegen spricht alleine schon der Umfang dieses Werks.

Der Verfassungsvertrag enthält:

• 4 Teile
• 448 Artikel
• 36 Protokolle
• 2 Anhänge
• 41 Erklärungen der Regierungskonferenz
• 8 Erklärungen der Mitgliedsstaaten

Insgesamt sind dies 349 Seiten Verfassungsvertragstext
plus 382 Seiten Protokolle und Anhänge
sowie 121 Seiten Erklärungen
insgesamt also 852 Seiten.

In den Protokollen und Erklärungen verstecken sich zum Teil sehr wichtige Regelungen, wie z.B. das Subsidiaritätsprotokoll, Einschränkungen der Grundrechtecharta, Immunitätsfragen etc.

Alle Angaben beziehen sich auf die deutsche Version (Stand: 19.12.2004)

ZURÜCK

 

URL of this webpage: http://europeannocampaign.com/488.html