Abwertung nationaler Parlamente
Das Subsidiaritätsprotokoll sieht vor: Wenn ein nationales Parlament glaubt, ein EU Gesetzesentwurf verstieße gegen das Subsidiaritätsprinzip, so hat es das Recht sich zu beschweren. Aber nur wenn ein Drittel ALLER nationalen Parlamente gleichzeit eine begründete Beschwerde innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachen des Entwurfs bei der Kommission einreichen.
Dies ist recht wenig Zeit, wenn man bedenkt, dass von den jeweiligen Parlamentariern die nationalen Regierungen beobachtet werden müssen, die nationale Gesetzgebung plus die EU Gesetzgebung plus eine Koordination mit den Parlamenten anderer Länder erfolgen muss.
Aber wenn Sie schließlich all diese Hürden überwinden, dann.... ja dann muss die EU Kommission ihren Gesetzentwurf ÜBERPRÜFEN! Und das war es dann. Die Parlamente haben zwar ggf. ein Klagerecht vor dem EuGh, aber, ob sich das tatsächlich als praktikabel erweist, ist äußerst fraglich. Mit Sicherheit sorgt es für mehr Bürokratie auf allen Ebenen und wertet die Rolle der Parlamente als Repräsentanten der Bürger ab.
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