Mr. Europa - der Europäische „Außenminister“


Nach Inkrafttreten der europäischen Verfassung wird sich möglicherweise der „Europäische Außenminister“ (Art. I-28) zur mächtigsten Position innerhalb des EU-Institutionsgefüges entwickeln. Gemessen jedenfalls an den ihm unterstellten Politikbereichen ist seine Macht beachtlich im Vergleich zu dem, was in demokratischen Nationalstaaten üblich ist. Der „Außenminister“ ist zuständig (Art. I-28 (1) + (4)) für

• die Außen- und Sicherheitspolitik
• die Sicherheits- und Verteidigungspolitik
• die Gemeinsame Handelspolitik (WTO, GATS, etc.)
• die Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe
• die Entwicklungszusammenarbeit
• Internationale Verträge und
• die Beziehungen zu internationalen Organisationen.

Der „Außenminister“ gehört außerdem der Kommission als Vizepräsident an (Art. I-28 (4)) und nimmt an allen Beratungen des Europäischen Rates teil (Art. I-21 (2)). Da dieser nach dem Konsensprinzip entscheidet, ist der „Außenminister“ damit de facto Mitglied dieses wichtigsten aller EU-Gremien. Er führt den Vorsitz im Rat auswärtige Angelegenheiten (Art. I-28 (3)).

Aus demokratiepolitischer Perspektive ergeben sich folgende Probleme: Ein Grundgedanke der Demokratie ist die Begrenzung und Kontrolle von Macht. Auch wenn sich derzeit noch nicht abzeichnet, dass die Regierungschefs der Nationalstaaten das Heft der Außenpolitik aus der Hand geben, kann sich die Position des Außenministers aufgrund der im Vertrag angelegten Verantwortungsbereiche zur zentralen Machtinstitution entwickeln.

Quelle: Michael Efler und Percy Rohde - Kritik der Europäischen Union aus demokratiepolitischer Perspektive

 

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